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Bau-Lexikon

Ausschreibung & Vergabe – einfach erklärt

Von A wie Abnahme bis Z wie Zuschlag: die wichtigsten Begriffe rund um Leistungsverzeichnis, GAEB, Bauvertrag und Vergabe – kompakt und verständlich für Bauherren, Handwerksbetriebe und Planer.

AbnahmeDie Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht ist – der wichtigste Rechtsmoment im Bauvertrag.AbschlagsrechnungMit der Abschlagsrechnung fordert der Unternehmer eine Abschlagszahlung für nachweislich erbrachte Leistungen an – prüfbar aufgestellt nach LV-Positionen.AbschlagszahlungAbschlagszahlungen sind Teilzahlungen während der Bauausführung – in Höhe des Werts der bereits erbrachten, nachgewiesenen Leistungen.Alternativposition (Wahlposition)Eine Alternativposition beschreibt eine Ausführungsvariante zur Grundposition (z. B. Naturstein statt Betonstein) – der Auftraggeber entscheidet bei der Vergabe, welche gilt.AngebotsfristDie Angebotsfrist ist der Zeitraum, in dem Bieter ihr Angebot einreichen können. Nach Fristablauf werden Angebote geöffnet und verglichen.AufmaßDas Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen als Grundlage der Abrechnung – gemessen nach den Regeln der VOB/C.AufmaßblattDas Aufmaßblatt dokumentiert die gemessenen Mengen je LV-Position – mit Skizze, Maßen und Rechenweg – und ist Anlage jeder prüfbaren Abrechnung.AusschreibungEine Ausschreibung ist die strukturierte Aufforderung an Unternehmen, für eine definierte (Bau-)Leistung Angebote abzugeben – auf Basis eines Leistungsverzeichnisses.AVA-SoftwareAVA steht für Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung – Software, mit der Planer Leistungsverzeichnisse erstellen, Angebote vergleichen und Bauleistungen abrechnen.BauantragDer Bauantrag ist das förmliche Gesuch auf Baugenehmigung – eingereicht durch eine bauvorlageberechtigte Person (i. d. R. Architekt/in oder Ingenieur/in) bei der Bauaufsichtsbehörde.BaugenehmigungDie Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen – erteilt von der Bauaufsicht auf Grundlage der Landesbauordnung und des Planungsrechts.Bauherr / Auftraggeber (AG)Der Bauherr ist der Auftraggeber eines Bauvorhabens: Er lässt auf eigene Verantwortung und Rechnung bauen und trägt Organisations- und Verkehrssicherungspflichten.BauleitungDie Bauleitung überwacht die Ausführung auf der Baustelle: Qualität, Termine, Kosten und die Koordination der Gewerke – als Objektüberwachung die Leistungsphase 8 der HOAI.BaunebenkostenBaunebenkosten sind alle Projektkosten neben dem reinen Bauwerk: Planung, Genehmigungen, Gutachten, Versicherungen, Erschließung, Finanzierung – typisch 15–25 % der Bausumme.BautagebuchDas Bautagebuch dokumentiert den Baufortschritt fortlaufend: Wetter, anwesende Firmen, ausgeführte Leistungen, Anweisungen und besondere Vorkommnisse.BauvoranfrageMit der Bauvoranfrage klären Bauherren einzelne baurechtliche Fragen verbindlich, bevor der teure Bauantrag erstellt wird – Ergebnis ist der Bauvorbescheid.BauzeitenplanDer Bauzeitenplan legt fest, welches Gewerk wann arbeitet – mit Abhängigkeiten, Pufferzeiten und Meilensteinen. Er ist Steuerungs- und Beweisinstrument zugleich.BebauungsplanDer Bebauungsplan (B-Plan) ist die kommunale Satzung, die verbindlich regelt, was auf einem Grundstück gebaut werden darf – Art, Maß, Bauweise und überbaubare Flächen.BedenkenanmeldungMit der Bedenkenanmeldung warnt der Unternehmer den Auftraggeber förmlich vor Risiken – etwa ungeeigneter Vorleistung anderer Firmen oder bedenklichen Anordnungen.BehinderungsanzeigeMit der Behinderungsanzeige meldet der Auftragnehmer, dass er an der Ausführung gehindert ist (fehlende Vorleistung, fehlende Pläne, Witterung) – Voraussetzung für Bauzeitverlängerung.Bindefrist / ZuschlagsfristDie Bindefrist ist der Zeitraum, in dem Bieter an ihr Angebot gebunden sind – innerhalb dieser Frist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.DIN 276 (Kostengruppen)Die DIN 276 gliedert Baukosten in genormte Kostengruppen (100–800) – vom Grundstück über das Bauwerk bis zu den Baunebenkosten – und ist die Basis jeder seriösen Kostenplanung.Einheitspreis (EP)Der Einheitspreis (EP) ist der Preis je Mengeneinheit einer LV-Position (z. B. €/m²). Menge × EP ergibt den Gesamtpreis (GP) der Position.Eventualposition (Bedarfsposition)Eine Eventual- oder Bedarfsposition wird nur ausgeführt und vergütet, wenn der Bedarf tatsächlich eintritt – sie zählt nicht zur Angebots-Endsumme.FertigstellungsanzeigeMit der Fertigstellungsanzeige meldet der Unternehmer seine Leistung als fertiggestellt und fordert zur Abnahme auf – beim VOB-Vertrag kann danach Abnahmefiktion eintreten.GAEBGAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) ist der deutsche Standard für den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen – bekannt durch Dateiformate wie .X81, .X83 und .X84.GefahrübergangMit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Leistung vom Unternehmer auf den Auftraggeber über – vorher trägt der Betrieb das Risiko.Generalunternehmer (GU)Ein Generalunternehmer übernimmt die komplette Bauausführung aus einer Hand und vergibt Teilleistungen an Subunternehmer – ein Vertrag, ein Ansprechpartner.Gewährleistung am BauDie Gewährleistung (Mängelhaftung) verpflichtet den Unternehmer, Mängel seines Werks zu beseitigen – am Bau regelmäßig 5 Jahre nach BGB bzw. 4 Jahre nach VOB/B.GewährleistungsbürgschaftMit der Gewährleistungsbürgschaft sichert eine Bank oder Versicherung die Mängelansprüche des Auftraggebers ab – als Ablösung des Sicherheitseinbehalts nach Abnahme.GewerkEin Gewerk ist ein handwerklich abgegrenzter Leistungsbereich am Bau – z. B. Rohbau, Dachdeckung, Elektro, Sanitär/Heizung oder Malerarbeiten.HOAIDie HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorarermittlung für Planungsleistungen – gegliedert in 9 Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.Kündigung des BauvertragsBauverträge können vom AG jederzeit frei gekündigt werden (§ 648 BGB) – gegen Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen – oder von beiden Seiten aus wichtigem Grund.Leistungsphasen (HOAI)Die HOAI teilt Planung und Bauüberwachung in 9 Leistungsphasen – von der Grundlagenermittlung (LP 1) bis zur Objektbetreuung (LP 9).Leistungsverzeichnis (LV)Das Leistungsverzeichnis (LV) ist die strukturierte Beschreibung aller Bauleistungen eines Projekts in einzelnen Positionen – mit Menge, Einheit und Beschreibung. Es ist die Grundlage für vergleichbare Angebote.Los (Gewerk-Los)Ein Los ist ein abgegrenzter Teil einer Ausschreibung – meist ein Gewerk (z. B. Los 1 Rohbau, Los 2 Dach). Lose können einzeln oder gesamt vergeben werden.LV-PositionEine LV-Position ist die kleinste Einheit eines Leistungsverzeichnisses: eine einzelne, klar abgegrenzte Teilleistung mit Ordnungszahl, Beschreibung, Menge und Einheit.MängelrügeDie Mängelrüge ist die förmliche Aufforderung an den Unternehmer, einen konkret benannten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.NachtragEin Nachtrag ist eine Forderung des Auftragnehmers nach zusätzlicher Vergütung – wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen, die im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten waren.Ordnungszahl (OZ)Die Ordnungszahl (OZ) ist die hierarchische Nummer einer LV-Position (z. B. 01.02.003). Sie strukturiert das Leistungsverzeichnis in Lose, Titel und Positionen.PauschalvertragBeim Pauschalvertrag wird ein fester Gesamtpreis für eine definierte Leistung vereinbart – statt Abrechnung nach Aufmaß wie beim Einheitspreisvertrag.PreisspiegelDer Preisspiegel stellt die Angebote mehrerer Bieter positionsgenau gegenüber – Einheitspreise, Gesamtpreise und Endsummen im direkten Vergleich.SchlussrechnungDie Schlussrechnung ist die abschließende, prüfbare Abrechnung aller erbrachten Leistungen nach Fertigstellung – Grundlage: Aufmaß und vereinbarte Preise.SicherheitseinbehaltDer Sicherheitseinbehalt ist ein vertraglich vereinbarter Teil der Vergütung (üblich 5 % bis Abnahme, 3 % für Gewährleistung), den der AG als Sicherheit zurückhält.SkontoSkonto ist ein prozentualer Preisnachlass für Zahlung innerhalb einer kurzen Frist (z. B. 2 % bei Zahlung in 10 Tagen) – am Bau nur wirksam, wenn ausdrücklich vereinbart.STLB-BauSTLB-Bau ist das Standardleistungsbuch für das Bauwesen: eine gepflegte Sammlung genormter Ausschreibungstexte, aus denen AVA-Programme LV-Positionen zusammensetzen.StundenlohnarbeitenStundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Zeitaufwand vergütet statt nach Einheitspreisen – nur zulässig, wenn ausdrücklich vereinbart, und über Stundenlohnzettel nachzuweisen.SubmissionDie Submission ist der Angebotseröffnungstermin: Bis zur Frist bleiben alle Angebote verschlossen („versiegelt“) und werden erst danach gemeinsam geöffnet.SubunternehmerEin Subunternehmer erbringt Teilleistungen im Auftrag eines anderen Unternehmers (z. B. eines GU) – ohne direkten Vertrag mit dem Bauherrn.VerbraucherbauvertragDer Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) gilt, wenn ein Verbraucher den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbauten aus einer Hand beauftragt – mit besonderen Schutzrechten.VergabeDie Vergabe ist die Entscheidung, welcher Bieter den Auftrag erhält – vom Angebotsvergleich über das Vergabegespräch bis zum Zuschlag.Versicherungen am BauDie wichtigsten Bau-Versicherungen: Bauherrenhaftpflicht (Schäden Dritter), Bauleistungsversicherung (unvorhersehbare Schäden am Bau) und die Betriebshaftpflicht der Firmen.VertragserfüllungsbürgschaftDie Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Auftraggeber während der Bauphase ab: Erfüllt der Betrieb den Vertrag nicht (z. B. Insolvenz), springt der Bürge bis zur vereinbarten Höhe ein.VOBDie VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist das zentrale deutsche Regelwerk für Bauverträge – mit den Teilen A (Vergabe), B (Vertragsbedingungen) und C (technische Regeln).VOB/CDie VOB/C enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen: je Gewerk genormte Regeln, wie Leistungen auszuführen, zu beschreiben und abzurechnen sind.Wagnis & GewinnWagnis und Gewinn ist der kalkulatorische Zuschlag im Einheitspreis, der Unternehmerrisiko (Gewährleistung, Ausfälle) und den Unternehmensgewinn abdeckt – üblich 5–15 %.WartungsvertragEin Wartungsvertrag sichert die regelmäßige Inspektion und Pflege technischer Anlagen (Heizung, Lüftung, Aufzug) – oft Voraussetzung für Garantien und verlängerte Gewährleistung.Werkvertrag (Bauvertrag)Der Werkvertrag (§ 631 BGB) verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und den Besteller zur Zahlung der Vergütung – die Vertragsform am Bau.X81 / X83 (GAEB-Dateien)X81 und X83 sind GAEB-Dateiformate: Die .X81 enthält das Leistungsverzeichnis (LV-Übergabe), die .X83 ist die Angebotsaufforderung an Bieter – beide ohne Preise.ZulagepositionEine Zulageposition vergütet einen Mehraufwand ZUSÄTZLICH zu einer Grundposition – z. B. Zulage für Verlegung im Fischgrätmuster auf die Parkett-Grundposition.ZuschlagDer Zuschlag ist die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber – damit kommt der Bauvertrag (Werkvertrag) verbindlich zustande.