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Bau-Lexikon

Was ist Behinderungsanzeige?

Mit der Behinderungsanzeige meldet der Auftragnehmer, dass er an der Ausführung gehindert ist (fehlende Vorleistung, fehlende Pläne, Witterung) – Voraussetzung für Bauzeitverlängerung.

Nach § 6 VOB/B muss die Behinderung unverzüglich und schriftlich angezeigt werden, damit Fristverlängerung oder Mehrkosten geltend gemacht werden können. Für Auftraggeber ist jede Anzeige ein Signal, Ursachen schnell auszuräumen – sonst wandert das Terminrisiko zu ihnen.

Gute Ausschreibungen minimieren Behinderungen von vornherein: klare Schnittstellen zwischen Gewerken, realistische Termine, vollständige Ausführungsunterlagen.

Verwandte Begriffe: Bauzeitenplan · Nachtrag · Bautagebuch