Bau-Lexikon
Was ist Behinderungsanzeige?
Mit der Behinderungsanzeige meldet der Auftragnehmer, dass er an der Ausführung gehindert ist (fehlende Vorleistung, fehlende Pläne, Witterung) – Voraussetzung für Bauzeitverlängerung.
Nach § 6 VOB/B muss die Behinderung unverzüglich und schriftlich angezeigt werden, damit Fristverlängerung oder Mehrkosten geltend gemacht werden können. Für Auftraggeber ist jede Anzeige ein Signal, Ursachen schnell auszuräumen – sonst wandert das Terminrisiko zu ihnen.
Gute Ausschreibungen minimieren Behinderungen von vornherein: klare Schnittstellen zwischen Gewerken, realistische Termine, vollständige Ausführungsunterlagen.
