Bau-Lexikon
Was ist Bindefrist / Zuschlagsfrist?
Die Bindefrist ist der Zeitraum, in dem Bieter an ihr Angebot gebunden sind – innerhalb dieser Frist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.
Ohne vereinbarte Bindefrist gilt die gesetzliche Annahmefrist (angemessene Zeit, § 147 BGB). In Ausschreibungen wird sie explizit gesetzt – üblich sind 2–6 Wochen nach Angebotsfrist.
Läuft die Bindefrist ab, erlischt das Angebot; eine „Annahme“ danach gilt rechtlich als neues Angebot, das der Bieter bestätigen muss (ggf. zu neuen Preisen).
