Bau-Lexikon
Was ist Mängelrüge?
Die Mängelrüge ist die förmliche Aufforderung an den Unternehmer, einen konkret benannten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
Wirksam rügen heißt: schriftlich, mit konkreter Beschreibung (was, wo, seit wann) und angemessener Frist zur Nachbesserung. Erst nach fruchtlosem Fristablauf dürfen Sie Ersatzvornahme, Minderung oder Schadensersatz geltend machen.
Beim VOB/B-Vertrag hat die schriftliche Mängelrüge einen Zusatzeffekt: Für den gerügten Mangel beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen.
