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Bau-Lexikon

Was ist Mängelrüge?

Die Mängelrüge ist die förmliche Aufforderung an den Unternehmer, einen konkret benannten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.

Wirksam rügen heißt: schriftlich, mit konkreter Beschreibung (was, wo, seit wann) und angemessener Frist zur Nachbesserung. Erst nach fruchtlosem Fristablauf dürfen Sie Ersatzvornahme, Minderung oder Schadensersatz geltend machen.

Beim VOB/B-Vertrag hat die schriftliche Mängelrüge einen Zusatzeffekt: Für den gerügten Mangel beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen.

Verwandte Begriffe: Gewährleistung am Bau · Abnahme · Werkvertrag (Bauvertrag)