BauGuru24

Vermittlungs- und Vertrags-AGB

Version 1.2 · Stand 05.09.2026

Diese Bedingungen gelten für den digitalen Vertragsschluss zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) über BauGuru24. Die Plattform ist ausschließlich Vermittler und wird nicht Partei des Werkvertrags.

1. Geltungsbereich und Rolle der Plattform

Diese Bedingungen regeln die Vermittlung von Bau- und Handwerksleistungen über die Plattform BauGuru24 (nachfolgend „Plattform“) zwischen dem Auftraggeber (AG/Kunde) und dem Auftragnehmer (AN/Handwerksbetrieb).

Die Plattform ist ausschließlich Vermittler. Sie stellt die technische Infrastruktur bereit – insbesondere die KI-gestützte Erstellung des Leistungsverzeichnisses (LV), den Preisspiegel, den moderierten Chat und die Vertragsbestätigung. Die Plattform wird ausdrücklich nicht Partei des zwischen AG und AN geschlossenen Werkvertrags.

2. Zustandekommen des Werkvertrags (§ 631 BGB)

Der Auftragnehmer gibt mit Abgabe seines Angebots im Preisspiegel ein verbindliches Angebot zur Ausführung der im LV beschriebenen Leistungen ab. Nimmt der Auftraggeber dieses Angebot über die Plattform an (Zuschlag), kommt zwischen AG und AN unmittelbar ein rechtsverbindlicher Werkvertrag nach deutschem Recht (§ 631 BGB) zustande.

Vertragsinhalt sind das Leistungsverzeichnis, die vom AN eingetragenen Einheits- und Gesamtpreise sowie etwaige im Chat dokumentierte Konkretisierungen. Die Plattform erzeugt hierüber eine Vertrags- und Vermittlungsbestätigung und stellt sie beiden Parteien per E-Mail zu.

3. Keine Haftung der Plattform aus dem Werkvertrag

Die Plattform übernimmt keinerlei Haftung für die Erfüllung des Werkvertrags. Sie haftet insbesondere nicht für Mängel, Verzögerungen, Schäden, Gewährleistung oder Zahlungsausfälle aus dem Verhältnis zwischen AG und AN.

Sämtliche Rechte und Pflichten aus der Bauleistung – einschließlich Abnahme, Gewährleistung, Nachträgen und Schlussrechnung – bestehen ausschließlich zwischen AG und AN. Die weitere Abwicklung erfolgt eigenverantwortlich zwischen den Vertragsparteien; die Plattform ist daran nicht beteiligt.

4. Vermittlungszustimmung

Der Auftragnehmer stimmt der Vermittlungsleistung der Plattform mit Abgabe seines Angebots zu. Der Auftraggeber stimmt der Vermittlungsleistung mit Annahme des Angebots zu. Für den Auftraggeber ist die Vermittlung kostenfrei.

5. Vermittlungsprovision (nur Auftragnehmer)

Die Vermittlungsprovision wird ausschließlich vom Auftragnehmer getragen; für den Auftraggeber entstehen keine Vermittlungskosten.

Die Provision beträgt 4 % des Brutto-Auftragswerts. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Zuschlags für den Auftragnehmer geltende Satz; ein abweichender, individuell vereinbarter Satz wird dem Auftragnehmer in seinem Konto unter „Mein Abo" angezeigt und gilt vorrangig.

BEMESSUNGSGRUNDLAGE ist der Auftragswert, der bei Zuschlag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wird – also die Summe der vom Auftragnehmer eingetragenen Einheitspreise multipliziert mit den Mengen des Leistungsverzeichnisses. Spätere Abweichungen der Schlussrechnung nach oben oder unten, Nachträge sowie Mehr- oder Mindermengen bleiben unberücksichtigt. Die Provision steht damit im Moment des Zuschlags der Höhe nach fest und ändert sich nicht mehr.

Die Provision entsteht mit dem Zustandekommen des Werkvertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Zuschlag) und wird in voller Höhe geschuldet. Sie ist nicht an den Baufortschritt, an Abschlagszahlungen oder an die Schlussrechnung gekoppelt.

ABRECHNUNG: Die Plattform stellt dem Auftragnehmer die im jeweiligen Kalendermonat entstandenen Provisionen einmal monatlich in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zur Zahlung fällig.

6. 14-tägiges Rückabwicklungsrecht (Stornoschutz)

Dem Auftragnehmer wird ein 14-tägiges Rückabwicklungsrecht eingeräumt. Wird der Werkvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Zuschlag nachweislich rückabgewickelt, widerrufen oder kommt er nachweislich nicht zustande, entfällt die Pflicht zur Zahlung der Vermittlungsprovision an die Plattform.

Nach Ablauf der 14 Tage wird die Provision fällig und vom Auftragnehmer eingefordert. Ein Storno innerhalb der Frist ist über die Plattform zu beantragen und wird nach Prüfung bestätigt.

7. Umgehungsverbot und Schlussbestimmungen

Eine bewusste Umgehung der Vermittlung ist unzulässig. Als Umgehung gilt insbesondere, einen über die Plattform vermittelten Kontakt außerhalb der Plattform abzuwickeln, um die Provision zu vermeiden, sowie der Austausch von Kontaktdaten im Chat vor Erteilung des Zuschlags.

FOLGE: Die Plattform kann das Konto des Auftragnehmers für die Abgabe weiterer Angebote sperren. Die Sperre wird dem Auftragnehmer mitgeteilt und auf Antrag aufgehoben, sobald der Sachverhalt ausgeräumt ist. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von einer Sperre unberührt.

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Hinweis: Dieser Text ist ein sorgfältig erstellter Entwurf und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.