Vermittlungs- und Vertrags-AGB
Version 1.0 · Stand 15.06.2026
Diese Bedingungen gelten für den digitalen Vertragsschluss zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) über BauGuru24. Die Plattform ist ausschließlich Vermittler und wird nicht Partei des Werkvertrags.
1. Geltungsbereich und Rolle der Plattform
Diese Bedingungen regeln die Vermittlung von Bau- und Handwerksleistungen über die Plattform BauGuru24 (nachfolgend „Plattform“) zwischen dem Auftraggeber (AG/Kunde) und dem Auftragnehmer (AN/Handwerksbetrieb).
Die Plattform ist ausschließlich Vermittler. Sie stellt die technische Infrastruktur bereit – insbesondere die KI-gestützte Erstellung des Leistungsverzeichnisses (LV), den Preisspiegel, den moderierten Chat und die Vertragsbestätigung. Die Plattform wird ausdrücklich nicht Partei des zwischen AG und AN geschlossenen Werkvertrags.
2. Zustandekommen des Werkvertrags (§ 631 BGB)
Der Auftragnehmer gibt mit Abgabe seines Angebots im Preisspiegel ein verbindliches Angebot zur Ausführung der im LV beschriebenen Leistungen ab. Nimmt der Auftraggeber dieses Angebot über die Plattform an (Zuschlag), kommt zwischen AG und AN unmittelbar ein rechtsverbindlicher Werkvertrag nach deutschem Recht (§ 631 BGB) zustande.
Vertragsinhalt sind das Leistungsverzeichnis, die vom AN eingetragenen Einheits- und Gesamtpreise sowie etwaige im Chat dokumentierte Konkretisierungen. Die Plattform erzeugt hierüber eine Vertrags- und Vermittlungsbestätigung und stellt sie beiden Parteien per E-Mail zu.
3. Keine Haftung der Plattform aus dem Werkvertrag
Die Plattform übernimmt keinerlei Haftung für die Erfüllung des Werkvertrags. Sie haftet insbesondere nicht für Mängel, Verzögerungen, Schäden, Gewährleistung oder Zahlungsausfälle aus dem Verhältnis zwischen AG und AN.
Sämtliche Rechte und Pflichten aus der Bauleistung – einschließlich Abnahme, Gewährleistung, Nachträgen und Schlussrechnung – bestehen ausschließlich zwischen AG und AN. Die weitere Abwicklung erfolgt eigenverantwortlich zwischen den Vertragsparteien; die Plattform ist daran nicht beteiligt.
4. Vermittlungszustimmung
Der Auftragnehmer stimmt der Vermittlungsleistung der Plattform mit Abgabe seines Angebots zu. Der Auftraggeber stimmt der Vermittlungsleistung mit Annahme des Angebots zu. Für den Auftraggeber ist die Vermittlung kostenfrei.
5. Vermittlungsprovision (nur Auftragnehmer)
Die Vermittlungsprovision wird ausschließlich vom Auftragnehmer getragen; für den Auftraggeber entstehen keine Vermittlungskosten.
Die Provision berechnet sich auf Basis der im Leistungsverzeichnis angegebenen Schätzmengen (Brutto-Auftragswert) und den zum Zeitpunkt des Zuschlags geltenden Tarif-Konditionen des Auftragnehmers (Basis 10 %, Pro 7,5 %, Premium 3,5 % oder ein individuell vereinbarter Satz).
6. 14-tägiges Rückabwicklungsrecht (Stornoschutz)
Dem Auftragnehmer wird ein 14-tägiges Rückabwicklungsrecht eingeräumt. Wird der Werkvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Zuschlag nachweislich rückabgewickelt, widerrufen oder kommt er nachweislich nicht zustande, entfällt die Pflicht zur Zahlung der Vermittlungsprovision an die Plattform.
Nach Ablauf der 14 Tage wird die Provision fällig und vom Auftragnehmer eingefordert. Ein Storno innerhalb der Frist ist über die Plattform zu beantragen und wird nach Prüfung bestätigt.
7. Umgehungsverbot und Schlussbestimmungen
Eine bewusste Umgehung der Vermittlung (z. B. Abwicklung außerhalb der Plattform zur Vermeidung der Provision nach erfolgter Vermittlung) ist unzulässig. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Hinweis: Dieser Text ist ein sorgfältig erstellter Entwurf und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
