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Bau-Lexikon

Was ist Zuschlag?

Der Zuschlag ist die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber – damit kommt der Bauvertrag (Werkvertrag) verbindlich zustande.

Rechtlich ist der Zuschlag die Annahmeerklärung nach § 145 ff. BGB: Angebot + Annahme = Vertrag. Ab jetzt gelten die vereinbarten Preise, Fristen und Vertragsbedingungen; ein „Rücktritt“ ist nur noch nach Vertragsrecht möglich.

Bei BauGuru24 erteilen Sie den Zuschlag digital: Der Werkvertrag entsteht direkt zwischen Auftraggeber und Betrieb, beide Seiten erhalten automatisch die Vertragsbestätigung mit dem kompletten LV als PDF.

Verwandte Begriffe: Werkvertrag (Bauvertrag) · Vergabe · Angebotsfrist