Bau-Lexikon
Was ist Zuschlag?
Der Zuschlag ist die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber – damit kommt der Bauvertrag (Werkvertrag) verbindlich zustande.
Rechtlich ist der Zuschlag die Annahmeerklärung nach § 145 ff. BGB: Angebot + Annahme = Vertrag. Ab jetzt gelten die vereinbarten Preise, Fristen und Vertragsbedingungen; ein „Rücktritt“ ist nur noch nach Vertragsrecht möglich.
Bei BauGuru24 erteilen Sie den Zuschlag digital: Der Werkvertrag entsteht direkt zwischen Auftraggeber und Betrieb, beide Seiten erhalten automatisch die Vertragsbestätigung mit dem kompletten LV als PDF.
