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Bau-Lexikon

Was ist Bedenkenanmeldung?

Mit der Bedenkenanmeldung warnt der Unternehmer den Auftraggeber förmlich vor Risiken – etwa ungeeigneter Vorleistung anderer Firmen oder bedenklichen Anordnungen.

Beispiel: Der Fliesenleger hält den Estrich für nicht belegreif. Meldet er Bedenken schriftlich an und der AG ordnet trotzdem Ausführung an, ist der Unternehmer von der Mängelhaftung insoweit frei (§ 4 Abs. 3, § 13 Abs. 3 VOB/B).

Für Bauherren gilt: Bedenkenanmeldungen ernst nehmen und dokumentiert entscheiden – sie sind kein Lästigkeitsinstrument, sondern eingebauter Qualitätsschutz.

Verwandte Begriffe: Mängelrüge · Gewährleistung am Bau · Bauleitung