Bau-Lexikon
Was ist Bedenkenanmeldung?
Mit der Bedenkenanmeldung warnt der Unternehmer den Auftraggeber förmlich vor Risiken – etwa ungeeigneter Vorleistung anderer Firmen oder bedenklichen Anordnungen.
Beispiel: Der Fliesenleger hält den Estrich für nicht belegreif. Meldet er Bedenken schriftlich an und der AG ordnet trotzdem Ausführung an, ist der Unternehmer von der Mängelhaftung insoweit frei (§ 4 Abs. 3, § 13 Abs. 3 VOB/B).
Für Bauherren gilt: Bedenkenanmeldungen ernst nehmen und dokumentiert entscheiden – sie sind kein Lästigkeitsinstrument, sondern eingebauter Qualitätsschutz.
