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Bau-Lexikon

Was ist Bauherr / Auftraggeber?

Der Bauherr ist der Auftraggeber eines Bauvorhabens: Er lässt auf eigene Verantwortung und Rechnung bauen und trägt Organisations- und Verkehrssicherungspflichten.

Zu den Pflichten gehören u. a. Baugenehmigung, Bauherrenhaftpflicht, ggf. SiGeKo-Bestellung und die Auswahl geeigneter Unternehmen. In Verträgen und LVs kürzt man den Bauherrn als AG (Auftraggeber) ab, den Betrieb als AN (Auftragnehmer).

Die wichtigste Weichenstellung des AG ist die Ausschreibung: Wer klar beschreibt, was gebaut werden soll, bekommt vergleichbare Preise und ein kalkulierbares Projekt.

Verwandte Begriffe: Ausschreibung · Werkvertrag (Bauvertrag) · Vergabe

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