Bau-Lexikon
Was ist Kündigung des Bauvertrags?
Bauverträge können vom AG jederzeit frei gekündigt werden (§ 648 BGB) – gegen Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen – oder von beiden Seiten aus wichtigem Grund.
Bei freier Kündigung behält der Unternehmer den Vergütungsanspruch, muss sich aber Ersparnisse und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen (gesetzliche Vermutung: 5 % auf den nicht erbrachten Teil). Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. nachhaltige Vertragsverletzung) setzt i. d. R. Abmahnung/Fristsetzung voraus.
Immer schriftlich kündigen (beim Bauvertrag ist Schriftform vorgeschrieben, § 650h BGB) und den Leistungsstand gemeinsam dokumentieren – er ist die Basis der Abrechnung.
