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Bau-Lexikon

Was ist Kündigung des Bauvertrags?

Bauverträge können vom AG jederzeit frei gekündigt werden (§ 648 BGB) – gegen Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen – oder von beiden Seiten aus wichtigem Grund.

Bei freier Kündigung behält der Unternehmer den Vergütungsanspruch, muss sich aber Ersparnisse und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen (gesetzliche Vermutung: 5 % auf den nicht erbrachten Teil). Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. nachhaltige Vertragsverletzung) setzt i. d. R. Abmahnung/Fristsetzung voraus.

Immer schriftlich kündigen (beim Bauvertrag ist Schriftform vorgeschrieben, § 650h BGB) und den Leistungsstand gemeinsam dokumentieren – er ist die Basis der Abrechnung.

Verwandte Begriffe: Werkvertrag (Bauvertrag) · Mängelrüge · Schlussrechnung