Bau-Lexikon
Was ist Verbraucherbauvertrag?
Der Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) gilt, wenn ein Verbraucher den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbauten aus einer Hand beauftragt – mit besonderen Schutzrechten.
Dazu gehören: verpflichtende Baubeschreibung in Textform, verbindliche Fertigstellungsangaben, 14-tägiges Widerrufsrecht, Deckelung von Abschlagszahlungen (max. 90 % vor Abnahme) und Anspruch auf Herausgabe wichtiger Unterlagen.
Bei gewerkweiser Einzelvergabe greift der Verbraucherbauvertrag nach h. M. regelmäßig nicht – es gilt der normale (Bau-)Werkvertrag. Die Schutzlogik ersetzt also keine gute Ausschreibung.
