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Bau-Lexikon

Was ist Verbraucherbauvertrag?

Der Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) gilt, wenn ein Verbraucher den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbauten aus einer Hand beauftragt – mit besonderen Schutzrechten.

Dazu gehören: verpflichtende Baubeschreibung in Textform, verbindliche Fertigstellungsangaben, 14-tägiges Widerrufsrecht, Deckelung von Abschlagszahlungen (max. 90 % vor Abnahme) und Anspruch auf Herausgabe wichtiger Unterlagen.

Bei gewerkweiser Einzelvergabe greift der Verbraucherbauvertrag nach h. M. regelmäßig nicht – es gilt der normale (Bau-)Werkvertrag. Die Schutzlogik ersetzt also keine gute Ausschreibung.

Verwandte Begriffe: Werkvertrag (Bauvertrag) · Abschlagszahlung · Bauherr / Auftraggeber (AG)