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Bau-Lexikon

Was ist Subunternehmer?

Ein Subunternehmer erbringt Teilleistungen im Auftrag eines anderen Unternehmers (z. B. eines GU) – ohne direkten Vertrag mit dem Bauherrn.

Der Hauptunternehmer bleibt gegenüber dem Bauherrn voll verantwortlich – auch für Fehler seiner Subs. Für Bauherren wichtig: Bei GU-Vergabe besteht kein direkter Anspruch gegen den Sub; Qualität und Bonität des GU zählen daher doppelt.

Handwerksbetriebe wiederum sollten Sub-Aufträge genauso positionsgenau vereinbaren wie Hauptaufträge – gleiche LV-Logik, gleiche Nachweisführung.

Verwandte Begriffe: Generalunternehmer (GU) · Werkvertrag (Bauvertrag) · Gewährleistung am Bau