Bau-Lexikon
Was ist Gewährleistung am Bau?
Die Gewährleistung (Mängelhaftung) verpflichtet den Unternehmer, Mängel seines Werks zu beseitigen – am Bau regelmäßig 5 Jahre nach BGB bzw. 4 Jahre nach VOB/B.
Die Frist beginnt mit der Abnahme. Beim BGB-Bauvertrag gelten 5 Jahre für Bauwerke; wird die VOB/B vereinbart, sind es 4 Jahre – dafür kann die Frist durch schriftliche Mängelrüge neu angestoßen werden.
Wichtig für Auftraggeber: Mängel schriftlich rügen und Frist zur Nachbesserung setzen. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Vergütung (i. d. R. das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten) sichert die Position ab.
