Bau-Lexikon
Was ist Werkvertrag?
Der Werkvertrag (§ 631 BGB) verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und den Besteller zur Zahlung der Vergütung – die Vertragsform am Bau.
Seit 2018 gibt es im BGB spezielle Regeln für Bauverträge (§ 650a ff.): u. a. Anordnungsrecht des Bestellers, Regeln für Nachtragsvergütung und die Abschlagszahlung. Alternativ oder ergänzend wird häufig die VOB/B vereinbart.
Entscheidend ist der Vertragsinhalt: Ein präzises LV als Vertragsgrundlage definiert das geschuldete Werk – und ist damit der beste Schutz vor Streit über Leistungsumfang und Nachträge.
