Bau-Lexikon
Was ist Fertigstellungsanzeige?
Mit der Fertigstellungsanzeige meldet der Unternehmer seine Leistung als fertiggestellt und fordert zur Abnahme auf – beim VOB-Vertrag kann danach Abnahmefiktion eintreten.
Nach § 12 VOB/B gilt die Leistung 12 Werktage nach schriftlicher Fertigstellungsmitteilung als abgenommen, wenn der AG keine Abnahme verlangt (fiktive Abnahme). Auch das BGB kennt die Abnahmefiktion (§ 640 Abs. 2) bei Fristsetzung.
Für Auftraggeber heißt das: Auf Fertigstellungsmeldungen reagieren – förmliche Abnahme mit Protokoll verlangen, statt Fristen verstreichen zu lassen.
