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Bau-Lexikon

Was ist Abschlagsrechnung?

Mit der Abschlagsrechnung fordert der Unternehmer eine Abschlagszahlung für nachweislich erbrachte Leistungen an – prüfbar aufgestellt nach LV-Positionen.

Prüfbar heißt: Positionsbezug, Leistungsstand (Menge oder %-Satz), bisheriger Zahlungsstand. Die Objektüberwachung prüft den tatsächlichen Leistungsstand vor Freigabe – bezahlt wird Baufortschritt, nicht Kalender.

Üblich ist ein kleiner Sicherheitseinbehalt bis zur Abnahme bzw. Schlussrechnung, sofern vertraglich vereinbart.

Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung · Sicherheitseinbehalt · Schlussrechnung