Bau-Lexikon
Was ist Gewährleistungsbürgschaft?
Mit der Gewährleistungsbürgschaft sichert eine Bank oder Versicherung die Mängelansprüche des Auftraggebers ab – als Ablösung des Sicherheitseinbehalts nach Abnahme.
Üblich sind 3–5 % der Abrechnungssumme für die Dauer der Verjährungsfrist. Für den Betrieb bedeutet die Bürgschaft Liquidität statt einbehaltenem Geld; für den AG bleibt die Sicherheit werthaltig – auch bei Insolvenz des Betriebs.
Formales zählt: Bürgschaftstext prüfen (unbefristet, selbstschuldnerisch üblich; „auf erstes Anfordern“ ist in AGB regelmäßig unwirksam) und Rückgabe nach Fristablauf organisieren.
