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Bau-Lexikon

Was ist Stundenlohnarbeiten?

Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Zeitaufwand vergütet statt nach Einheitspreisen – nur zulässig, wenn ausdrücklich vereinbart, und über Stundenlohnzettel nachzuweisen.

Nach VOB/B (§ 15) müssen Stundenlohnarbeiten vor Beginn vereinbart sein; die Stundenzettel sind zeitnah einzureichen und gelten als anerkannt, wenn der AG nicht binnen 6 Werktagen widerspricht – ein oft übersehener Fallstrick.

Praxis-Empfehlung: Stundenlohn nur für kleine, nicht kalkulierbare Rest- und Regiearbeiten – mit Deckelung und benanntem Stundensatz. Alles Planbare gehört als Position ins LV.

Verwandte Begriffe: Einheitspreis (EP) · Leistungsverzeichnis (LV) · Nachtrag