Bau-Lexikon
Was ist Stundenlohnarbeiten?
Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Zeitaufwand vergütet statt nach Einheitspreisen – nur zulässig, wenn ausdrücklich vereinbart, und über Stundenlohnzettel nachzuweisen.
Nach VOB/B (§ 15) müssen Stundenlohnarbeiten vor Beginn vereinbart sein; die Stundenzettel sind zeitnah einzureichen und gelten als anerkannt, wenn der AG nicht binnen 6 Werktagen widerspricht – ein oft übersehener Fallstrick.
Praxis-Empfehlung: Stundenlohn nur für kleine, nicht kalkulierbare Rest- und Regiearbeiten – mit Deckelung und benanntem Stundensatz. Alles Planbare gehört als Position ins LV.
