Bau-Lexikon
Was ist Gefahrübergang?
Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Leistung vom Unternehmer auf den Auftraggeber über – vorher trägt der Betrieb das Risiko.
Praktisch heißt das: Zerstört ein Unwetter die frisch gedeckte Dachfläche VOR Abnahme, muss der Betrieb grundsätzlich neu leisten (Ausnahmen z. B. bei vom AG gelieferten Stoffen). Nach Abnahme liegt das Risiko beim AG – ein Grund, die Bauleistungsversicherung bis dahin laufen zu lassen.
Der Gefahrübergang ist einer von mehreren Effekten der Abnahme – zusammen mit Fälligkeit, Beweislastumkehr und Verjährungsbeginn.
