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Bau-Lexikon

Was ist Abnahme?

Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht ist – der wichtigste Rechtsmoment im Bauvertrag.

Mit der Abnahme werden Restvergütung fällig, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Beweislast für Mängel geht auf den Auftraggeber über und die Gefahr geht über. Deshalb: förmliche Abnahme mit Protokoll, festgehaltene Mängel und Fristen.

Verweigern dürfen Sie die Abnahme nur bei wesentlichen Mängeln. Kleinere Mängel werden im Protokoll vorbehalten und nachgebessert.

Verwandte Begriffe: Gewährleistung am Bau · Schlussrechnung · Werkvertrag (Bauvertrag)