Bau-Lexikon
Was ist Abnahme?
Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht ist – der wichtigste Rechtsmoment im Bauvertrag.
Mit der Abnahme werden Restvergütung fällig, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Beweislast für Mängel geht auf den Auftraggeber über und die Gefahr geht über. Deshalb: förmliche Abnahme mit Protokoll, festgehaltene Mängel und Fristen.
Verweigern dürfen Sie die Abnahme nur bei wesentlichen Mängeln. Kleinere Mängel werden im Protokoll vorbehalten und nachgebessert.
