Bau-Lexikon
Was ist Aufmaß?
Das Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen als Grundlage der Abrechnung – gemessen nach den Regeln der VOB/C.
Beim Einheitspreisvertrag wird nicht die LV-Schätzmenge bezahlt, sondern die aufgemessene Ist-Menge. Die ATV der VOB/C legen je Gewerk fest, wie gemessen wird (z. B. welche Öffnungen übermessen werden).
Praxis-Tipp: Gemeinsames Aufmaß mit dem Betrieb vor Ort, schriftlich festgehalten – das vermeidet spätere Diskussionen über die Schlussrechnung.
