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Bau-Lexikon

Was ist Aufmaß?

Das Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen als Grundlage der Abrechnung – gemessen nach den Regeln der VOB/C.

Beim Einheitspreisvertrag wird nicht die LV-Schätzmenge bezahlt, sondern die aufgemessene Ist-Menge. Die ATV der VOB/C legen je Gewerk fest, wie gemessen wird (z. B. welche Öffnungen übermessen werden).

Praxis-Tipp: Gemeinsames Aufmaß mit dem Betrieb vor Ort, schriftlich festgehalten – das vermeidet spätere Diskussionen über die Schlussrechnung.

Verwandte Begriffe: Einheitspreis (EP) · VOB/C · Schlussrechnung · LV-Position