Bau-Lexikon
Was ist Vertragserfüllungsbürgschaft?
Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Auftraggeber während der Bauphase ab: Erfüllt der Betrieb den Vertrag nicht (z. B. Insolvenz), springt der Bürge bis zur vereinbarten Höhe ein.
Üblich sind 5–10 % der Auftragssumme bis zur Abnahme; danach wird sie oft in eine kleinere Gewährleistungsbürgschaft getauscht. Bei größeren Vorhaben und langen Bauzeiten ist sie dringend zu empfehlen.
Auch umgekehrt gibt es Sicherheit: Der Unternehmer kann nach § 650f BGB (Bauhandwerkersicherung) vom privaten gewerblichen AG Sicherheit für seine Vergütung verlangen.
