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Bau-Lexikon

Was ist Eventualposition?

Eine Eventual- oder Bedarfsposition wird nur ausgeführt und vergütet, wenn der Bedarf tatsächlich eintritt – sie zählt nicht zur Angebots-Endsumme.

Typisch für Unwägbarkeiten: „Falls Untergrund nicht tragfähig: Bodenaustausch, 20 cm, je m²“. Der Preis steht damit schon fest, bevor das Risiko eintritt – deutlich besser als späteres freihändiges Nachverhandeln.

Beim Angebotsvergleich Eventualpositionen getrennt betrachten: Ein Bieter mit günstiger Hauptsumme und teuren Eventualpositionen kann am Ende der teuerste sein.

Verwandte Begriffe: Alternativposition (Wahlposition) · Leistungsverzeichnis (LV) · Nachtrag · Einheitspreis (EP)