Bau-Lexikon
Was ist Eventualposition?
Eine Eventual- oder Bedarfsposition wird nur ausgeführt und vergütet, wenn der Bedarf tatsächlich eintritt – sie zählt nicht zur Angebots-Endsumme.
Typisch für Unwägbarkeiten: „Falls Untergrund nicht tragfähig: Bodenaustausch, 20 cm, je m²“. Der Preis steht damit schon fest, bevor das Risiko eintritt – deutlich besser als späteres freihändiges Nachverhandeln.
Beim Angebotsvergleich Eventualpositionen getrennt betrachten: Ein Bieter mit günstiger Hauptsumme und teuren Eventualpositionen kann am Ende der teuerste sein.
