Bau-Lexikon
Was ist Sicherheitseinbehalt?
Der Sicherheitseinbehalt ist ein vertraglich vereinbarter Teil der Vergütung (üblich 5 % bis Abnahme, 3 % für Gewährleistung), den der AG als Sicherheit zurückhält.
Er sichert Vertragserfüllung bzw. Mängelansprüche ab. Der Unternehmer kann den Einbehalt regelmäßig durch eine Bürgschaft ablösen – dann fließt das Geld, die Sicherheit bleibt.
Ohne vertragliche Vereinbarung gibt es keinen Anspruch auf Einbehalt – der Punkt gehört daher in die Vergabeverhandlung, nicht in die Schlussrechnung-Diskussion.
